1. Zweck des Vereins ist die Förderung des motorisierten und nichtmotorisierten Wassersports.
  2. Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sind wassersportliche Veranstaltungen, wie z.B. Segelregatten , Motorbootsternfahrten sowie Trainingsfahrten auf stehenden und/oder fließenden Gewässern.
  3. Es gehört zu den Aufgaben des Vereins, durch Schulung und Ausbildung verkehrstüchtige Führer von Sportbooten auszubilden.
  4. Der Verein trägt durch geeignete Maßnahmen zur allgemeinen Sicherheit auf dem Wasser und zur Unfallverhütung im Wassersport bei.
  5. Der Verein verfolgt durch selbstlose Förderung des Sports ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabeordnung. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  6. Um den Mitgliedern die Ausübung ihres Sports zu ermöglichen, sollte der Verein die Anschaffung geeigneter Sportboote im Binnenbereich, sowie eines zur Ausbildung und Regattazwecken hochseetauglichen Segelbooten anstreben.
  7. Der Bau einer Steganlage an einem fließenden Gewässer wäre eine sinnvolle Ergänzung des Sportbetriebes.
  8. Ein besonderes Anliegen des Vereins ist die Jugendarbeit. Die Förderung und Einbeziehung in die sportlichen Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen ist das erklärte Ziel des Vereins.

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Die vollständige Vereinssatzung können Sie bei Interesse über die Mitglieder
der Vorstandschaft anfordern.
Jedes Vereinsmitglied erhält zum Beitritt die Satzung ausgehändigt.